§ 36 NÖ JVO Formblätter

NÖ JVO - NÖ Jagdverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 18.04.2024

Für das Verfahren vor den Schlichtern sind die in den Anlagen 22 bis 24 angeführten Formblätter zu verwenden.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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