Die der Abschußplanung unterliegenden Wildstücke sind in Altersklassen zu unterteilen. Die Zuordnung in eine bestimmte Altersklasse ist wie folgt vorzunehmen:
1.  | Rehböcke, die  | |||||||||
das 2. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Jährlinge,  | ||||||||||
das 2. Lebensjahr vollendet haben: Ältere Böcke;  | ||||||||||
2.  | Rothirsche, die  | |||||||||
das 5. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Klasse III,  | ||||||||||
das 5. Lebensjahr vollendet und das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Klasse II,  | ||||||||||
das 10. Lebensjahr vollendet haben: Klasse I;  | ||||||||||
3.  | Damhirsche, die  | |||||||||
das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Klasse III,  | ||||||||||
das 3. Lebensjahr vollendet und das 9. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Klasse II,  | ||||||||||
das 9. Lebensjahr vollendet haben: Klasse I;  | ||||||||||
4.  | Sikahirsche, die  | |||||||||
das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Klasse III,  | ||||||||||
das 3. Lebensjahr vollendet und das 8. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Klasse II,  | ||||||||||
das 8. Lebensjahr vollendet haben: Klasse I;  | ||||||||||
5.  | Gamsböcke, die  | |||||||||
das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Klasse III,  | ||||||||||
das 3. Lebensjahr vollendet und das 8. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Klasse II,  | ||||||||||
das 8. Lebensjahr vollendet haben: Klasse I;  | ||||||||||
6.  | Gamsgeißen, die  | |||||||||
das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Klasse III,  | ||||||||||
das 3. Lebensjahr vollendet und das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Klasse II,  | ||||||||||
das 10. Lebensjahr vollendet haben: Klasse I;  | ||||||||||
7.  | Muffelwidder, die  | |||||||||
das 4. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Jugend,  | ||||||||||
das 4. Lebensjahr vollendet haben: Ältere Widder.  | ||||||||||
    
    
    
    
    
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