Die Grundeigentümer können den Antrag auf Anerkennung der Befugnis zur Eigenjagd gemäß § 7 auf einen solchen gemäß § 6 ändern.Die Grundeigentümer können den Antrag auf Anerkennung der Befugnis zur Eigenjagd gemäß Paragraph 7, auf einen solchen gemäß Paragraph 6, ändern.
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