§ 7 NÖ GWG 1978 Ergänzungsabgabe

NÖ GWG 1978 - NÖ Gemeindewasserleitungsgesetz 1978

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

Ändert sich die der Berechnung der Wasseranschlußabgabe zugrunde gelegte Berechnungsfläche für die angeschlossene Liegenschaft, so ist die Wasseranschlußabgabe neu zu berechnen. Ist die neue Wasseranschlußabgabe um mindestens 10 %, mindestens jedoch um € 8,– höher als die bereits entrichtete, so ist vom Grundstückseigentümer eine Ergänzungsabgabe in der Höhe des Differenzbetrages zu entrichten.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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