NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994 (NÖ GRWO 1994) Fundstelle

NÖ GRWO 1994 - NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

LGBl. 0350-1

LGBl. 0350-2

LGBl. 0350-3

LGBl. 0350-4

[CELEX-Nr.: 31994L0080, 31996L0030]

LGBl. 0350-5 (VfGH)

LGBl. 0350-6

LGBl. 0350-7

LGBl. 0350-8

LGBl. 0350-9

LGBl. 0350-10

LGBl. Nr. 31/2017

LGBl. Nr. 23/2018

LGBl. Nr. 27/2019

[CELEX-Nr. 32006L0106, 32013L0019]

LGBl. Nr. 72/2019

LGBl. Nr. 34/2020

LGBl. Nr. 55/2021

LGBl. Nr. xx/2022

Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt
Wahlausschreibung, Festsetzung von Terminen

§ 1

Wahlausschreibung

§ 2

Wiederholung der Wahl

§ 3

Festsetzung von Terminen

§ 4

Ausschreibung der Wahl nach Auflösung des Gemeinderates

§ 5

Wahlausschreibung bei Gebietsänderungen

2. Abschnitt
Wahlbehörden

§ 6

Allgemeines über die Wahlbehörden

§ 7

Landes-Hauptwahlbehörde

§ 8

Bezirkswahlbehörde

§ 9

Gemeindewahlbehörde

§ 10

Wahlsprengeleinteilung, Sprengelwahlbehörde

§ 11

Besondere Wahlbehörden

§ 12

Zusammensetzung der besonderen Wahlbehörden

§ 13

Bildung der Wahlbehörden

§ 14

Parteivorschläge

§ 15

Vertrauenspersonen und Wahlzeugen

§ 16

Sonstige Bestimmungen über Wahlbehörden

3. Abschnitt
Wahlrecht, Wählbarkeit, Wählerverzeichnisse

§ 17

Aktives Wahlrecht

§ 18

Wählerverzeichnis

§ 19

Ausschluß vom aktiven Wahlrecht wegen gerichtlicher Verurteilung

§ 20

Passives Wahlrecht

§ 21

Auflegung des Wählerverzeichnisses

§ 22

Ausfolgung an wahlwerbende Parteien

4. Abschnitt
Berichtigungs- und Beschwerdeverfahren

§ 23

Berichtigungsanträge

§ 24

Verständigung vom Berichtigungsantrag

§ 25

Entscheidung der Gemeindewahlbehörde

§ 26

Beschwerde

§ 27

Berichtigungen nach dem NÖ Landesbürgerevidenzengesetz 2019

§ 28

Abschluss des Wählerverzeichnisses

5. Abschnitt
Wahlwerbung

§ 29

Wahlvorschläge

§ 30

Wahlvorschläge ohne Parteienbezeichnung, Zustellungsbevollmächtigte Vertreter

§ 31

Parteibezeichnungen

§ 32

Prüfung und Verbesserung der Wahlvorschläge

§ 33

Ergänzung der Wahlvorschläge

§ 34

Abschluss und Veröffentlichung der Wahlvorschläge

6. Abschnitt
Festlegung der Wahllokale, Wahlzeit und Verbotszonen

§ 35

Wahllokale, Wahlzeit

§ 37

Verbotszonen

7. Abschnitt
Wahlkarten

§ 38

Anspruch auf eine Wahlkarte

§ 39

Verfahren zur Ausstellung der Wahlkarte

8. Abschnitt
Verfahren am Wahltag, Abstimmungsverfahren

§ 40

Leitung der Wahl – Sonstige Befugnisse der Wahlbehörden

§ 41

Beginn der Wahlhandlung, Stimmabgabe

§ 42

Stimmabgabe mit Wahlkarten

§ 42a

Stimmabgabe im Wege der Briefwahl

§ 43

Stimmabgabe in Heimen und Anstalten

§ 44

Stimmabgabe vor der besonderen Wahlbehörde

§ 45

Ende der Wahlhandlung

§ 46

Wahlkuvert, Stimmzettel

§ 47

Gültige und ungültige Stimmzettel

§ 48

Bezeichnung eines Bewerbers durch den Wähler

§ 49

Mehrere Stimmzettel in einem Wahlkuvert

§ 50

Niederschrift der Sprengelwahlbehörde

§ 51

Niederschrift der besonderen Wahlbehörde

9. Abschnitt
Ermittlungsverfahren

§ 52

Überprüfung der Sprengelergebnisse, Ermittlung des Gesamtergebnisses

§ 53

Mandatsaufteilung

§ 54

Ermittlung der gewählten Wahlwerber, Reihung der Ersatzmitglieder

§ 55

Niederschrift der Gemeindewahlbehörde, Kundmachung des Wahlergebnisses

10. Abschnitt
Wahlanfechtung

§ 56

Anfechtung der Wahl

§ 57

Verfahren

§ 58

Entscheidungen der Landes-Hauptwahlbehörde

11. Abschnitt
Sonderbestimmungen für Statutarstädte

§ 59

Geltungsbereich

§ 60

Wahlausschreibung

§ 61

Wahlsprengel

§ 62

Wahlbehörden

§ 63

Berufung und Ausscheiden der Beisitzer, Ersatzmitglieder und Vertrauenspersonen

§ 64

Stadtwahlbehörde

§ 65

Sprengelwahlbehörden, besondere Wahlbehörden und Berichtigungskommission

§ 66

Einbringung der Anträge auf Berufung der Beisitzer und Ersatzmitglieder, Entschädigung für Mitglieder der Wahlbehörden

§ 67

Erfassung der Wähler

§ 70

Anfechtung der Gemeinderatswahl

12. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§ 71

Fristen

§ 72

Kosten

§ 73

Drucksorten

§ 74

Schriftliche Anbringen und Meldungen

§ 75

Weibliche Form von Funktionsbezeichnungen

§ 76

Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde

§ 77

Umgesetzte EG-Richtlinien

§ 78

Inkrafttreten

In Kraft seit 12.04.2022 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994 (NÖ GRWO 1994) Fundstelle


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994 (NÖ GRWO 1994) Fundstelle selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994 (NÖ GRWO 1994) Fundstelle


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994 (NÖ GRWO 1994) Fundstelle


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994 (NÖ GRWO 1994) Fundstelle eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Art. 2 NÖ GRWO 1994