§ 5 NÖ DDM 1

NÖ DDM 1 - NÖ Dienstausbildungs- und Dienstprüfungsverordnung Modul 1

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Für Prüflinge, die bereits vor dem 1. Jänner 2023 zu einer Dienstprüfung nach dieser Verordnung zugelassen wurden oder zu einer Dienstprüfung angetreten sind und diese nicht bestanden haben, kommt auf deren Antrag die bis zum 31. Dezember 2022 geltende Fassung des § 2 und § 3 weiterhin, längstens jedoch bis 31. Jänner 2025, zur Anwendung.

In Kraft seit 22.12.2022 bis 31.12.9999
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