Das Dienstabzeichen für Aufsichtsorgane gemäß dem NÖ Hundehaltegesetz ist aus einem beständigen Material, wie z.B. Hartplastik, Metall oder Stoff, herzustellen. Es besteht aus einem rechteckigen Schild (7 cm Länge und 4 cm Breite), welches in der ersten Zeile den Namen der ausstellenden Gemeinde zu tragen und folgende weitere Beschriftung aufzuweisen hat:
“Aufsichtsorgan” in der zweiten Zeile,  | ||||||||||
“gemäß” in der dritten Zeile und  | ||||||||||
“NÖ Hundehaltegesetz” in der vierten Zeile  | ||||||||||
Überdies ist dieses Schild mit einer fortlaufenden Nummer zu versehen. Es kann auch das Wappen der ausstellenden Gemeinde aufgedruckt werden.  | ||||||||||
    
    
    
    
    
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