Anl. 4 MVO

MVO - Massage-Verordnung – Zugangsvoraussetzungen

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Ausbildungsprofil für das ganzheitlich in sich geschlossene System Ayurveda Wohlfühlpraktik

 

Gegenstand

Mindestzahl der Lehrstunden

1. Einführung, Schulmedizinische Grundlagen

Anatomie, Physiologie, Allgemeine Pathologie

Hygiene

Erste Hilfe

130

20

20

2. Ayurveda Theorie (Grundlagen von Ayurveda, Grundbegriffe der ayurvedischen Energie- und Elementenlehre, Grundlagen der Physiologie, Gesundheitslehre nach ayurvedischen Prinzipien, Grundlagen der ayurvedischen Lebensregeln, Regenerationslehre und Konstitutionslehre, Öl- und Produktkunde, Ayurvedische Kräuterkunde

210

3. Präventive Gesunderhaltung im Ayurveda

40

4. Ayurvedawohlfühlanwendungen und deren Techniken (Durchführung von Ganzkörperanwendungen, Teilanwendungen; Ayurvedischer Schönheitspflege; Erkennen der Anwendungsmöglichkeiten der entsprechenden Ayurvedawohlfühlanwendungen, Erstellen eines Anwendungskonzepts, Erkennen von Kontraindikationen der Ayurvedawohlfühlanwendungen)

180

5. Theoretische Grundlagen der ayurvedischen Ernährung

45

6. Einführung in Yoga, Meditation, Atemtechniken, Entspannungstechniken, Übungen in Selbstwahrnehmung und Körperhaltung

75

7. Dokumentation und Ethik

15

8. Grundlagen der Kommunikation (Vermittlung der ayurvedischen Grundprinzipien und Klienten/-innengespräche)

20

9. Recht

10

 

Die gesamte theoretische und praktische Ausbildung umfasst mindestens 765 Ausbildungsstunden während einer Dauer von drei Jahren. Zudem müssen mindestens 150 Einzelanwendungen, davon mindestens 50 unter Supervision, protokolliert nachgewiesen werden.

In Kraft seit 07.05.2009 bis 31.12.9999
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