§ 2 MUVO 2024

MUVO 2024 - Medizinische Universitäten-Verordnung 2024

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
  1. (1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. November 2024 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2,Die Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit über Medizinische Universitäten in Österreich (Medizinische Universitäten–Verordnung 2016 – MUVO 2016), BGBl. II Nr. 408/2015, tritt mit Ablauf des 31. Oktober 2024 außer Kraft.Die Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit über Medizinische Universitäten in Österreich (Medizinische Universitäten–Verordnung 2016 – MUVO 2016), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 408 aus 2015,, tritt mit Ablauf des 31. Oktober 2024 außer Kraft.
In Kraft seit 01.11.2024 bis 31.12.9999
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