§ 1 MUVO 2024

MUVO 2024 - Medizinische Universitäten-Verordnung 2024

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Universitäten im Sinne des § 4 Abs. 3 Z 1 des Ärztegesetzes 1998 sind Universitäten im Sinne des Paragraph 4, Absatz 3, Ziffer eins, des Ärztegesetzes 1998 sind

  1. 1.Ziffer einsdie Danube Private University,
  2. 2.Ziffer 2die Karl Landsteiner Privatuniversität für Gesundheitswissenschaften,
  3. 3.Ziffer 3die Medizinische Universität Graz,
  4. 4.Ziffer 4die Medizinische Universität Innsbruck,
  5. 5.Ziffer 5die Medizinische Universität Wien,
  6. 6.Ziffer 6die Paracelsus Medizinische Privatuniversität Salzburg,
  7. 7.Ziffer 7die Sigmund Freud Privat Universität, Medizinische Fakultät, und
  8. 8.Ziffer 8die Universität Linz, Medizinische Fakultät.
In Kraft seit 01.11.2024 bis 31.12.9999
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