Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Universitäten im Sinne des § 4 Abs. 3 Z 1 des Ärztegesetzes 1998 sind Universitäten im Sinne des Paragraph 4, Absatz 3, Ziffer eins, des Ärztegesetzes 1998 sind
1.Ziffer einsdie Danube Private University,
2.Ziffer 2die Karl Landsteiner Privatuniversität für Gesundheitswissenschaften,
7.Ziffer 7die Sigmund Freud Privat Universität, Medizinische Fakultät, und
8.Ziffer 8die Universität Linz, Medizinische Fakultät.
In Kraft seit 01.11.2024 bis 31.12.9999
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