§ 4 MTGV (weggefallen)

MTGV - Grundlegende Anforderungen an Medizinprodukte

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 16.04.2024
§ 4 MTGV seit 25.05.2022 weggefallen.
In Kraft seit 26.05.2022 bis 31.12.9999
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