§ 52d MTF-SHD-G (weggefallen)

MTF-SHD-G - Medizinisch-technischer Fachdienst und Sanitätshilfsdienste

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026
§ 52d MTF-SHD-G seit 31.12.2012 weggefallen.
In Kraft seit 01.01.2013 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 52d MTF-SHD-G


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 52d MTF-SHD-G selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 52d MTF-SHD-G


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 52d MTF-SHD-G


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 52d MTF-SHD-G eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
§ 52c MTF-SHD-G
§ 52e MTF-SHD-G