§ 1 MTD-G Allgemeines

MTD-G - MTD-Gesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Die gehobenen medizinisch-technischen Dienste sind:

1.

der physiotherapeutische Dienst;

2.

der medizinisch-technische Laboratoriumsdienst;

3.

der radiologisch-technische Dienst;

4.

der Diätdienst und ernährungsmedizinische Beratungsdienst;

5.

der ergotherapeutische Dienst,

6.

der logopädisch-phoniatrisch-audiologische Dienst;

7.

der orthoptische Dienst.

In Kraft seit 01.09.1992 bis 31.12.9999
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