Anl. 2 MedStrSchV

MedStrSchV - Medizinische Strahlenschutzverordnung

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 16.08.2026
Strahlenbiologie und StrahlenrisikoRechtliche GrundlagenÜberweisungsleitlinien für die medizinische BildgebungKlinische KontrollenRöntgeneinrichtungenBildqualitätDosisgrößenSchutzmaßnahmen für Personal und Patientinnen/Patienten unter Berücksichtigung von Kindern, Erwachsenen und Schwangeren

Die Grundausbildung ist Voraussetzung für eine spezielle Ausbildung nach Z 2, 3, 4, 5 oder 6.Die Grundausbildung ist Voraussetzung für eine spezielle Ausbildung nach Ziffer 2, 3, 4, 5, oder 6.

  • StrichaufzählungGrundlagen von radiografischen Bildgebungssystemen
  • StrichaufzählungOptimierung von Bildqualität und Dosis
  • StrichaufzählungQualitätssicherung
  • StrichaufzählungDiagnostische Referenzwerte für Röntgenaufnahmen
  • StrichaufzählungDemonstration der Abhängigkeit der Bildqualität von der Dosis
  • StrichaufzählungGrundlagen von Durchleuchtungssystemen
  • StrichaufzählungStrahlengeometrie
  • StrichaufzählungStrahlenschutzfunktionen von Durchleuchtungsgeräten
  • StrichaufzählungQualitätssicherung
  • StrichaufzählungDiagnostische Referenzwerte für Durchleuchtungen
  • StrichaufzählungDemonstration der Auswirkung von Untersuchungsparametern und Schutzmaßnahmen auf die Dosis von Patientinnen/Patienten und Personal
  • StrichaufzählungGrundlagen von Durchleuchtungssystemen
  • StrichaufzählungStrahlengeometrie
  • StrichaufzählungStrahlenschutzfunktionen von Durchleuchtungsgeräten
  • StrichaufzählungQualitätssicherung
  • StrichaufzählungDiagnostische Referenzwerte für interventionelle Eingriffe
  • StrichaufzählungOptimale Untersuchungsprotokolle für verschiedene interventionelle Eingriffe
  • StrichaufzählungGrenzwerte für die Haut- und Augenlinsendosis sowie Messung dieser Dosen
  • StrichaufzählungDemonstration der Auswirkung von Untersuchungsparametern und komplexen spezifischen Schutzmaßnahmen auf die Dosis von Patientinnen/Patienten und Personal
  • StrichaufzählungGrundlagen von CT-Geräten
  • StrichaufzählungCT-Dosisbegriffe
  • StrichaufzählungQualitätssicherung
  • StrichaufzählungDiagnostische Referenzwerte für CT-Untersuchungen
  • StrichaufzählungOptimale Untersuchungsprotokolle für verschiedene CT-Untersuchungen und CT-Interventionen
  • StrichaufzählungDemonstration der Abhängigkeit der Bildqualität von der Dosis
  • StrichaufzählungDemonstration der Auswirkung von Untersuchungsparametern und Schutzmaßnahmen auf die Dosis von Patientinnen/Patienten und Personal sowie die Bildqualität
  • StrichaufzählungGrundlagen von zahnmedizinischen Röntgeneinrichtungen
  • StrichaufzählungOptimierung von Bildqualität und Dosis
  • StrichaufzählungQualitätssicherung
  • StrichaufzählungDemonstration der Abhängigkeit der Bildqualität von der Dosis
7. Ausbildung für die Nuklearmedizin in der Dauer von mindestens acht Stunden
  • StrichaufzählungOffene radioaktive Stoffe
  • StrichaufzählungStrahlenbiologie und Strahlenrisiko
  • StrichaufzählungRechtliche Grundlagen
  • StrichaufzählungÜberweisungsleitlinien für die medizinische Bildgebung
  • StrichaufzählungKlinische Kontrollen
  • StrichaufzählungGrundlagen der Nuklearmedizin-Geräte
  • StrichaufzählungBildqualität
  • StrichaufzählungDosisgrößen
  • StrichaufzählungQualitätssicherung
  • StrichaufzählungDiagnostische Referenzwerte für nuklearmedizinische Untersuchungen
  • StrichaufzählungSchutzmaßnahmen für Personal und Patientinnen/Patienten unter Berücksichtigung von Kindern, Erwachsenen und Schwangeren
  • StrichaufzählungNachweis einer Kontamination, Dekontaminierung
8. Ausbildung für die Strahlentherapie in der Dauer von mindestens acht Stunden
  • StrichaufzählungStrahlenbiologie und Strahlenrisiko
  • StrichaufzählungRechtliche Grundlagen
  • StrichaufzählungKlinische Kontrollen
  • StrichaufzählungUmschlossene radioaktive Quellen für Therapie
  • StrichaufzählungGrundlagen der Strahlentherapie-Geräte
  • StrichaufzählungDosisgrößen
  • StrichaufzählungQualitätssicherung
  • StrichaufzählungSchutzmaßnahmen für Personal und Patientinnen/Patienten unter Berücksichtigung von Kindern, Erwachsenen und Schwangeren
In Kraft seit 01.08.2020 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Anl. 2 MedStrSchV


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Anl. 2 MedStrSchV selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Anl. 2 MedStrSchV


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Anl. 2 MedStrSchV


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Anl. 2 MedStrSchV eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Anl. 1 MedStrSchV
Anl. 3 MedStrSchV