Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.09.2026
Der Bund beteiligt sich an der außerordentlichen Wiederauffüllung des Afrikanischen Entwicklungsfonds mit einem Betrag in Höhe von 15 523 750 Sonderziehungsrechten (SZR).
In Kraft seit 28.07.2006 bis 31.12.9999
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