§ 1 LV-SoV Festlegung eines geringen Risikos der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung im Bereich des Betriebes der Lebensversicherung

LV-SoV - Lebensversicherung-Sorgfaltspflichtenverordnung

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026

Im Bereich des Betriebes der Lebensversicherung gemäß den Z 19 bis 22 der Anlage A zu § 7 Abs. 4 des Versicherungsaufsichtsgesetzes 2016 (VAG 2016), BGBl. I Nr. 34/2015, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 118/2016, besteht in Bezug auf die in § 2 genannten Versicherungsverträge ein geringes Risiko der Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung. Im Bereich des Betriebes der Lebensversicherung gemäß den Ziffer 19 bis 22 der Anlage A zu Paragraph 7, Absatz 4, des Versicherungsaufsichtsgesetzes 2016 (VAG 2016), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 34 aus 2015,, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 118 aus 2016,, besteht in Bezug auf die in Paragraph 2, genannten Versicherungsverträge ein geringes Risiko der Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung.

In Kraft seit 03.01.2017 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 1 LV-SoV


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 1 LV-SoV selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 1 LV-SoV


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 1 LV-SoV


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 1 LV-SoV eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis LV-SoV Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 2 LV-SoV