Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2015 in Kraft und ersetzt die Verordnung BGBl. II Nr. 56/2014. Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2015 in Kraft und ersetzt die Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 56 aus 2014,.
In Kraft seit 01.07.2015 bis 31.12.9999
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