§ 7 LobbyG Verhaltenskodex

LobbyG - Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenz-Gesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.04.2024

Lobbying-Unternehmen oder Unternehmen, die Unternehmenslobbyisten beschäftigen, haben ihren Lobbying-Tätigkeiten einen Verhaltenskodex zugrunde zu legen und müssen darauf jedenfalls in ihrem Internetauftritt besonders hinweisen. Auf Verlangen jeder interessierten Person müssen sie dieser einen allgemein verfügbaren Zugang zu dem Verhaltenskodex bekanntgeben oder den Verhaltenskodex ausfolgen.

In Kraft seit 01.01.2013 bis 31.12.9999
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