Anl. 1 LEP 2011

LEP 2011 - Landesentwicklungsprogramm 2011

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 18.04.2024

Anlage A zur Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 29. November 2011, mit der das Landesentwicklungsprogramm 2011 erlassen wird (LEP 2011)

 

1. Grundsätze der räumlichen Entwicklung des Burgenlandes

1.1.

Allgemeine Grundsätze

1.2.

Regionale Identitäten aus Vielfalt stärken

1.3.

Kooperation als Mehrwert entwickeln

1.4.

Soziale Vielfalt als Potenzial erkennen

1.5.

Nachhaltige Raumnutzung mit hoher Versorgungs- und Mobilitätsqualität erreichen

1.6.

Erneuerbare Energieproduktion forcieren und effizientere Siedlungsstrukturen schaffen

1.7.

Wissen und Forschung als Wirtschaftskapital nutzen und weiterentwickeln

1.8.

Kooperationen zwischen Natur- und Kulturlandschaftsschutz, Land- und Forstwirtschaft und

dem Tourismus ausbauen

1.9.

Naturraum nachhaltig nutzen

 

2. Ziele zur Ordnung und Entwicklung der Raumstruktur

2.1.

Arbeit, Bildung, soziale Infrastruktur

2.1.1.

Arbeit

2.1.2.

Bildung und Forschung

2.1.3.

Gesundheit und Vorsorge

2.1.4.

Wohnen im Alter – Betreuung und Pflege

2.1.5.

Soziale Infrastruktur

2.2.

Energie und Rohstoffe

2.2.1.

Energie

2.2.2.

Rohstoffe

2.3.

Wirtschaft, Infrastruktur und Mobilität

2.3.1.

Wirtschaft

2.3.2.

Infrastruktur und Mobilität

2.4.

Natur und Umwelt

2.4.1.

Natur- und Kulturlandschaft

2.4.2.

Land- und Forstwirtschaft

2.5.

Tourismus und Kultur

2.5.1.

Tourismus

2.5.2.

Kultur

2.6.

Siedlungsstruktur

 

3. Standörtliche und zonale Festlegungen

3.1.

Standorte

3.1.2.

Zentrale Standorte

3.1.3.

Betriebs-, Gewerbe- und Industriestandorte

3.1.4.

Tourismusstandorte

3.2.

Zonen

3.2.1.

Tourismus-Eignungszonen

3.2.2.

Schutzzonen

3.2.3.

Sonderzone Neusiedler See

3.2.4.

UNESCO Welterbe Kulturlandschaft Fertö/ Neusiedler See

3.2.5.

Windkraft-Eignungszonen

 

4. Grundsätze der örtlichen Raumplanung

4.1.

Flächenwidmungsplan

4.1.1.

Örtliches Entwicklungskonzept

4.1.2.

Besondere Bestimmungen zu ausgewählten Widmungskategorien

In Kraft seit 01.01.2012 bis 31.12.9999
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