§ 61 LDG 1984 Bericht des Leiters

LDG 1984 - Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 29.04.2024

Der Leiter hat im Dienstwege der zur Leistungsfeststellung berufenen Behörde über die dienstlichen Leistungen des Landeslehrers zu berichten.

In Kraft seit 01.09.1984 bis 31.12.9999
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