§ 13 LBPG 2002 Verlust des Anspruches auf Ruhegenuss

LBPG 2002 - Burgenländisches Landesbeamten-Pensionsgesetz 2002

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Der Anspruch auf Ruhegenuss erlischt durch

1.

(Anm.. entfallen mit LGBl. Nr. 45/2012)

2.

Verzicht,

3.

Austritt,

4.

(Anm.: aufgehoben mit LGBl. Nr. 25/2006)

5.

Verhängung der Disziplinarstrafe des Verlustes aller aus dem Dienstverhältnis fließenden Rechte und Ansprüche,

6.

Auflösung des Dienstverhältnisses nach § 21 Abs. 2 LBDG 1997.

In Kraft seit 01.01.2013 bis 31.12.9999
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