§ 107f LBPG 2002 Übergangsbestimmung zur Novelle

LBPG 2002 - Burgenländisches Landesbeamten-Pensionsgesetz 2002

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.04.2024

§ 40 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 45/2012 sowie die Aufhebung des § 59 Abs. 2 durch das Gesetz LGBl. Nr. 45/2012 gelten auch für Personen, die am 1. Jänner 2013 Anspruch auf wiederkehrende Leistungen nach diesem Gesetz haben.

In Kraft seit 01.01.2013 bis 31.12.9999
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