§ 160 LBed. 1988

LBed. 1988 - Landesbedienstetengesetz 1988

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 27.04.2024
Inkrafttretensbestimmung zur Novelle LGBl.Nr. 5/2023
  1. (1) Art. II des Gesetzes über eine Sonderzulage im Dienstrecht – Sammelnovelle, LGBl.Nr. 5/2023, tritt rückwirkend am 1. Jänner 2022 in Kraft.
In Kraft seit 01.01.2022 bis 31.12.9999
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