§ 194c LBDG 1997 Übergangsbestimmung zur Novelle

LBDG 1997 - Burgenländisches Landesbeamten-Dienstrechtsgesetz 1997

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Auf Beamtinnen und Beamte, die vor dem 1. Jänner 2010 ein staatsgültiges Zeugnis über mindestens ein Fach gemäß Anlage 1 Z 2.3. in der bis zum 31. Dezember 2009 gültigen Fassung erworben haben, ist Anlage 1 Z 2.3. in der bis zum 31. Dezember 2009 gültigen Fassung bis zum 31. Dezember 2013 weiterhin anzuwenden. Die mit der Beamten-Aufstiegsprüfung gemäß Anlage 1 Z 2.3. in der bis zum 31. Dezember 2009 gültigen Fassung verbundenen Rechte bleiben unberührt.“

In Kraft seit 03.12.2009 bis 31.12.9999
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