§ 112 LBBG 2001 Aufhebung von Teilen des Landesbeamtengesetzes 1985

LBBG 2001 - Burgenländisches Landesbeamten-Besoldungsrechtsgesetz 2001

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes werden aufgehoben:

1.

§ 2 des Landesbeamtengesetzes 1985, LGBl. Nr. 48, soweit mit dieser Bestimmung das Beamten-Dienstrechtsgesetz - BDG 1979, BGBl. Nr. 333, das Gehaltsgesetz 1956, BGBl. Nr. 54, und die Reisegebührenvorschrift 1955, BGBl. Nr. 133, sowie Änderungen dieser Bundesgesetze als auf die Landesbeamten sinngemäß anwendbar erklärt werden,

2.

§ 14 Abs. 1 Z 1 und 4 des Landesbeamtengesetzes 1985.

In Kraft seit 01.01.2002 bis 31.12.9999
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