Anl. 1 L-SVP-VO

L-SVP-VO - Sicherheitsvertrauenspersonen nach dem Burgenländischen Bedienstetenschutzgesetz 2001

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 18.04.2024

Mindestanzahl der Sicherheitsvertrauenspersonen bei Gefahrenkategorie I

Bedienstetenzahl

Anzahl der Sicherheitsvertrauenspersonen

von

bis

11

100

1

101

200

2

201

300

3

301

400

4

 

Mindestanzahl der Sicherheitsvertrauenspersonen bei Gefahrenkategorie II

Bedienstetenzahl

Anzahl der Sicherheitsvertrauenspersonen

von

bis

11

150

1

151

300

2

301

450

3

451

600

4

 

Mindestanzahl der Sicherheitsvertrauenspersonen bei Gefahrenkategorie III

Bedienstetenzahl

Anzahl der Sicherheitsvertrauenspersonen

von

bis

11

200

1

201

400

2

401

600

3

601

900

4

 

In Kraft seit 12.12.2003 bis 31.12.9999
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§ 5 L-SVP-VO
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