§ 2 KVG (weggefallen)

KVG - Kapitalverkehrsteuergesetz

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.04.2024
§ 2 KVG (weggefallen) seit 01.01.2016 weggefallen.
In Kraft seit 01.01.2016 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

1 Kommentar zu § 2 KVG


Kommentar zum § 2 KVG von derleser2012

  • 0,0 bei 0 Bewertungen

§ 2 Z. 4 - Verzicht auf ForderungDieser Verzicht ist nur auf rückwirkende respektive bereits entstandene Forderungen anzuwenden. Zukünftige Verzichte stellen eine nicht relevante Nutzungseinlage dar.Diese Nutzungseinl. fällt nicht unter die steuerbarkeit des KVG mehr lesen...

§ 2 KVG | 1. Version | 446 Aufrufe | 24.06.13

Sie können den Inhalt von § 2 KVG selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 2 KVG


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 2 KVG


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 2 KVG eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis KVG Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 1 KVG
§ 3 KVG