§ 5 KRG Abgabenbefreiung

KRG - Kunstrückgabegesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026

Die durch dieses Bundesgesetz unmittelbar veranlaßten Zuwendungen sind von allen Abgaben befreit.

In Kraft seit 24.11.2009 bis 31.12.9999
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