Gesamte Rechtsvorschrift KPG

KWK-Punkte-Gesetz

KPG
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Stand der Gesetzesgebung: 13.08.2026

§ 1 KPG Allgemeine Bestimmungen


Verfassungsbestimmung

(Verfassungsbestimmung) Die Erlassung, Änderung, Aufhebung und Vollziehung von Vorschriften, wie sie in diesem Bundesgesetz enthalten sind, sind auch in den Belangen Bundessache, hinsichtlich derer das B-VG etwas anderes bestimmt. Die in diesen Vorschriften geregelten Angelegenheiten können in unmittelbarer Bundesverwaltung besorgt werden.

§ 6 KPG (weggefallen)


§ 6 KPG seit 26.07.2017 weggefallen.

§ 7 KPG (weggefallen)


§ 7 KPG seit 26.07.2017 weggefallen.

§ 20 KPG Vollziehung


(Anm.: Abs. 1 tritt zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft) Anmerkung, Absatz eins, tritt zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft)

  1. (2)Absatz 2,(Verfassungsbestimmung) Mit der Vollziehung von § 1 ist die Bundesregierung betraut.(Verfassungsbestimmung) Mit der Vollziehung von Paragraph eins, ist die Bundesregierung betraut.

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