Erhebung von Kirchenbeiträgen in Österreich (KirchbG) Fundstelle

KirchbG - Erhebung von Kirchenbeiträgen in Österreich

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.04.2024

Verordnung ... (Anm.: gegenstandslos), wodurch Vorschriften zur Durchführung und Ergänzung des Gesetzes über die Erhebung von Kirchenbeiträgen im Lande Österreich, G. Bl. Nr. 543/1939, erlassen werden.
StF: GBlÖ Nr. 718/1939

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 6, Abs. 2 des Gesetzes über die Erhebung von Kirchenbeiträgen im Lande Österreich, Gesetzblatt für das Land Österreich Nr. 543/1939, wird mit Zustimmung (Anm.: gegenstandslos) verordnet.

In Kraft seit 20.06.1939 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Erhebung von Kirchenbeiträgen in Österreich (KirchbG) Fundstelle


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Erhebung von Kirchenbeiträgen in Österreich (KirchbG) Fundstelle selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Erhebung von Kirchenbeiträgen in Österreich (KirchbG) Fundstelle


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Erhebung von Kirchenbeiträgen in Österreich (KirchbG) Fundstelle


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Erhebung von Kirchenbeiträgen in Österreich (KirchbG) Fundstelle eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis KirchbG Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 8 KirchbG