§ 3 KIG 2025 Berichtspflicht

KIG 2025 - Kommunalinvestitionsgesetz 2025

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
  1. (1)Absatz eins,Bedingung für die Gewährung der Finanzzuweisung ist, dass
    1. 1.Ziffer einsder Bürgermeister dem Gemeinderat
      1. a)Litera abis 31. Dezember 2027 über die Verwendung der Mittel und Mittelverwendungsplanung und,
      2. b)Litera binsoweit dies nicht ohnehin bereits im ersten Bericht zur Gänze erfolgt ist, bis 31. Dezember 2029 über die Verwendung der Mittel
      für Investitionen in Projekte, mit denen im Zeitraum vom 15. September 2024 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2028 begonnen wurde bzw. begonnen werden wird, unter besonderer Berücksichtigung von Investitionen in die Energiewende und in die Errichtung, Erweiterung und Sanierung von Kindertageseinrichtungen und Schulen berichtet, wobei diese Berichte auch die Verwendung der Mittel in Investitionen in den digitalen Wandel umfassen,
    2. 2.Ziffer 2diese Berichte bis zu den jeweiligen Terminen gemäß Z 1 auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht werden, unddiese Berichte bis zu den jeweiligen Terminen gemäß Ziffer eins, auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht werden, und
    3. 3.Ziffer 3die Gemeinde das Amt der Landesregierung über die Erfüllung der Bedingungen gemäß den Z 1 und 2 informiert.die Gemeinde das Amt der Landesregierung über die Erfüllung der Bedingungen gemäß den Ziffer eins und 2 informiert.
  2. (2)Absatz 2,Das Land informiert den Bund gesammelt über die Erfüllung bzw. Nichterfüllung der Bedingungen gemäß Abs. 1 durch die Gemeinden.Das Land informiert den Bund gesammelt über die Erfüllung bzw. Nichterfüllung der Bedingungen gemäß Absatz eins, durch die Gemeinden.
In Kraft seit 01.07.2025 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 3 KIG 2025


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 3 KIG 2025 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 3 KIG 2025


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 3 KIG 2025


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 3 KIG 2025 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis KIG 2025 Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 2 KIG 2025
§ 4 KIG 2025