§ 60 KGG Anwendungsbereich

KGG - Karenzgeldgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.04.2024

Dieses Bundesgesetz gilt für Ansprüche auf Grund von Geburten vor dem 1. Jänner 2002. Für Ansprüche auf Grund von Geburten ab dem 1. Jänner 2002 gilt das Kinderbetreuungsgeldgesetz (KBGG).

In Kraft seit 08.08.2001 bis 31.12.9999
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