Anl. 10g KDV 1967

KDV 1967 - Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 18.04.2024

 

LEHRPLAN

für die praktische Ausbildung
für die Klassen C sowie C und E

 

Abschnitt

Schwerpunkt

Ort

Inhalt

Vorbereitung

Überprüfungen vor Fahrtantritt. Inbetriebnahme des Kraftwagen (Zuges)

Wo der Kraftwagen (Zug) abgestellt ist.

Rundgang- und Innenkontrollen. Fahrtschreiber kontrollieren, Schaublatt beschriften und einlegen. Startvorgang vorbereiten und durchführen.

Vorschulung

Vertrautmachen mit den Bedienungseinrichtungen des Kraftwagens, sowie Training zur Fahrzeugbeherrschung

Verkehrsfreie oder zumindest verkehrsarme Flächen für Rangierübungen und dergleichen.

Kennenlernen der Unterschiede in der elementaren Fahrzeugbeherrschung zwischen PKW und LKW bzw. Sattelkraftfahrzeug. Absolvierung verschiedener Stationen.

Grundschulung

Verkehrsgerechte Benützung der Fahrbahn mit einem LKW bzw. Sattelkraftfahrzeug.

Verkehrsarme Straßen.

Sichere Spurwahl unter Berücksichtigung des Raumbedarfs. Festigen des Blicktrainings gemäß Lehrplan B. Zusätzlich verstärktes Blicktraining der Sicherungs- und Kontrollblicke sowie des peripheren Sehens.

Hauptschulung

Auf- und Ausbau der Straßen, Tages- und Partnerkunde

Straßen mit stärkerem Verkehr.

Zielklares Bewegen. Blickfiltertraining und kommentiertes Fahren.

Perfektionsschulung

Training der jeweils geeignetsten Verkehrstaktik.

Alle vom Standort aus erreichbaren Verkehrsräume.

Überlandfahrten, Zielfahrten, auch im Ortsgebiet Defensivtaktiken. Prüfungsvorbereitung.

Überprüfung

Überprüfung des Kraftwagen (Zuges) oder Sattelkraftfahrzeuges auf Verkehrs- und Betriebssicherheit.

Möglichst im Verkehrsfreien Raum zB (Garage)

Überprüfungen die ohne Werkzeug durchführbar sind.

 

Bei der gleichzeitigen Ausbildung für die Klassen C und E hat die Ausbildung zunächst nur auf einem Lastkraftwagen der Klasse C zu erfolgen, und zwar bis einschließlich der Hauptschulung. Im Anschluß daran erfolgt erst die Ausbildung mit einem Kraftwagenzug oder einem Sattelkraftfahrzeug, von der Vorbereitung bis zur Perfektionsschulung und der Überprüfung.

In Kraft seit 01.10.1993 bis 31.12.9999
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