§ 1 KberG

KberG - Kapitalberichtigungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Bei Erhöhung des Grundkapitals von Aktiengesellschaften oder des Stammkapitals von Gesellschaften mit beschränkter Haftung aus Gesellschaftsmitteln sind die Vorschriften des Aktiengesetzes 1965, BGBl. Nr. 98, und des Gesetzes vom 6. März 1906, RGBl. Nr. 58, über Gesellschaften mit beschränkter Haftung nach der Maßgabe der folgenden Bestimmungen anzuwenden.

In Kraft seit 14.06.1967 bis 31.12.9999
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