§ 40 K-WFG

K-WFG - Kärntner Wirtschaftsförderungsgesetz - K-WFG

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

§ 40

(Aufhebung früher geltender Bestimmungen)

In Kraft seit 15.04.1993 bis 31.12.9999
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