§ 1 K-WB

K-WB - Kärntner Wirtschaftsförderungsfondsgesetz - Basiszinssatzverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.04.2024

§ 1

 

Zur Grundlage der Feststellung von Veränderungen des Basiszinssatzes (§ 9 Abs 2 des Kärntner Wirtschaftsförderungsfondsgesetzes) wird der Zinssatz für die Einlagefazilität bestimmt.

In Kraft seit 07.08.1999 bis 31.12.9999
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