Anl. 2 K-V 2010

K-V 2010 - Kärntner Öffnungszeiten-Verordnung 2010

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.04.2024

Marktbereich Nikolomarkt Stadt Völkermarkt:

Der Hauptplatz einschließlich der B 82 Seeberg Straße beginnend bei der Liegenschaft Hauptplatz 11a (Grundstücksnummer 57, KG Völkermarkt), einschließlich des Platzes vor dem Wehrturm und der Parkplätze am Herzog-Bernhard-Platz vor der Liegenschaft Mettingerstr. 10 (Grundstücksnummer 311, KG Völkermarkt) bis zur evangelischen Kirche (Grundstücksnummer 307/4, KG Völkermarkt) sowie die 10.-Oktober-Straße beginnend vom Hauptplatz bis zur Kreuzung mit der Münzgasse.

In Kraft seit 29.05.2010 bis 31.12.9999
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