§ 26 K-PG 2010 Eingetragene Partnerschaften

K-PG 2010 - Kärntner Pensionsgesetz 2010 (K-PG 2010)

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

§§ 7, 13 bis 19, 23 bis 25 sind auf hinterbliebene eingetragene Partner und eingetragene Partnerschaften sinngemäß anzuwenden.

In Kraft seit 01.01.2011 bis 31.12.9999
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