Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 17.07.2026
Die Pflicht zur Entrichtung der Nächtigungstaxe richtet sich nach § 3.
In Kraft seit 01.03.2012 bis 31.10.2026
0 Kommentare zu § 8 K-ONTG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 8 K-ONTG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 8 K-ONTG