§ 5 K-LAKWO

K-LAKWO - Kärntner Landarbeiterkammerwahlordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

§ 5

 

Wählbarkeit

 

Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die spätestens am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben.

In Kraft seit 04.02.2010 bis 31.12.9999
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