§ 3 K-KZV Öffnungszeiten

K-KZV - Kärntner KFZ-Zulassungsstellen-Verordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

 

Die von den Versicherern eingerichteten und betriebenen Zulassungsstellen müssen jedenfalls zu nachstehenden Zeiten an folgenden Werktagen, ausgenommen am 24. Dezember und 31. Dezember, für die Abwicklung der übertragenen Aufgaben geöffnet sein:

1.

alle Zulassungstellen, welche im Bereich der Städte Klagenfurt am Wörthersee oder Villach gelegen sind: Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag: von 8 Uhr-13 Uhr

2.

alle nicht unter Z1 fallenden Zulassungsstellen: Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag: von 8 Uhr-12 Uhr.

In Kraft seit 21.11.2011 bis 31.12.9999
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