§ 2 K-FSV (weggefallen)

K-FSV - Kärntner Fischereischonzeitenverordnung - K-FSV

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024
§ 2 K-FSV seit 15.09.2020 weggefallen.
In Kraft seit 16.09.2020 bis 31.12.9999
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