AutobahnService-Zuweisungsgesetz - K-ASZG (K-ASZG) Fundstelle

K-ASZG - AutobahnService-Zuweisungsgesetz - K-ASZG

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

Gesetz über die Zuweisung von Landesbediensteten zur
ASFINAGServiceGmbH (Kärntner AutobahnService-Zuweisungsgesetz -
K-ASZG)
StF: LGBl Nr 45/2006

Änderung

LGBl Nr 77/2010

LGBl Nr 85/2013

In Kraft seit 21.10.2010 bis 31.12.9999
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Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 6 K-ASZG