§ 8 JB-VOLuFw 2008 Auflegen der Verordnung und der Bescheide

JB-VOLuFw 2008 - Beschäftigungsverbote und Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche in der Land- und Forstwirtschaft 2008

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.05.2024

ArbeitgeberInnen, die Jugendliche beschäftigen, haben einen Abdruck dieser Verordnung und eine Ablichtung von Bescheiden nach § 7 an geeigneter, für die ArbeitnehmerInnen leicht zugänglicher Stelle aufzulegen.

In Kraft seit 01.10.2008 bis 31.12.9999
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