§ 2 InvF-LRMV Anwendungsbereich

InvF-LRMV - Investmentfonds-Liquiditätsrisikomanagementverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Die Bestimmungen dieser Verordnung sind von Verwaltungsgesellschaften bei der Verwaltung von Organismen zur gemeinsamen Veranlagung in Wertpapieren (OGAW) einzuhalten. Auf Organismen für gemeinsame Anlagen, die gemäß dem 3. Teil 1. Hauptstück des InvFG 2011 gebildet werden, findet diese Verordnung keine Anwendung.

In Kraft seit 01.07.2017 bis 31.12.9999
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