Anl. 3 ImmoInvFG

ImmoInvFG - Immobilien-Investmentfondsgesetz

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.04.2024

Schema C

Schema für den vereinfachten Prospekt

1.

Kurzdarstellung des Immobilienfonds

– Datum seiner Gründung

– die verwaltende Kapitalanlagegesellschaft für Immobilien – (gegebenenfalls) Angaben über externe Beraterfirmen – (gegebenenfalls) Angaben über Unternehmen, an die delegiert

wurde

– Depotbank

– Abschlussprüfer

– den Immobilienfonds anbietende Finanzgruppe (zB ein Kreditinstitut)

2.

Anlageinformationen

– Kurzdefinition des Anlageziels/der Anlageziele des Immobilienfonds (zB Immobilienspezialisierung nach geografischen Kriterien und/oder Immobilienarten)

– Anlagestrategie des Immobilienfonds und kurze Beurteilung des Risikoprofils des Immobilienfonds

– bisherige Wertentwicklungen des Immobilienfonds und ein Warnhinweis, dass die bisherige Wertentwicklung kein Indiz für die zukünftige Wertentwicklung ist – derartige Informationen können in den Prospekt eingefügt oder angehängt werden

– Profil des typischen Anlegers, für den der Immobilienfonds

konzipiert ist

3.

Wirtschaftliche Informationen

– Geltende Steuervorschriften

– Ein- und Ausstiegsprovisionen

– etwaige sonstige Provisionen und Gebühren, wobei danach zu

unterscheiden ist, welche vom Anteilinhaber zu entrichten sind, und welche aus dem Sondervermögen des Immobilienfonds zu zahlen sind

4.

Den Handel betreffende Informationen

– Art und Weise des Erwerbs der Anteile

– Art und Weise der Veräußerung der Anteile

– Häufigkeit und Ort sowie Art und Weise der Veröffentlichung

bzw. Zurverfügungstellung der Anteilspreise

5.

Zusätzliche Informationen

– Hinweis darauf, dass auf Anfrage der vollständige Prospekt

sowie die Jahres- und Halbjahresberichte kostenlos vor und nach Vertragsschluss angefordert werden können

– zuständige Aufsichtsbehörde

– Angabe einer Kontaktstelle (Person/Abteilung; Zeiten usw.),

bei der gegebenenfalls weitere Auskünfte eingeholt werden können,

– Veröffentlichungsdatum des Verkaufsprospekts

In Kraft seit 01.01.2007 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Anl. 3 ImmoInvFG


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Anl. 3 ImmoInvFG selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Anl. 3 ImmoInvFG


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Anl. 3 ImmoInvFG


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Anl. 3 ImmoInvFG eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis ImmoInvFG Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
Anl. 2 ImmoInvFG
Art. 1 ImmoInvFG