Anl. 1 ImmoInvFG

ImmoInvFG - Immobilien-Investmentfondsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 27.04.2024

Schema A

Schema für den Prospekt über die Kapitalanlagegesellschaft für Immobilien und den Immobilienfonds

Abschnitt I

Angaben über die Kapitalanlagegesellschaft für Immobilien

1.

Firma und Sitz; Rechtsform; Gründungszeitpunkt; Ort der Hauptverwaltung, wenn dieser nicht mit dem Gesellschaftssitz zusammenfällt; Angabe des Registers und der Registereintragung; geltende Rechtsordnung

2.

Angabe sämtlicher von der Gesellschaft verwalteter Immobilienfonds

3.

Name und Funktion der Mitglieder der Geschäftsleitung und des Aufsichtsrates

4.

Höhe des Grund(Stamm)kapitals der Gesellschaft; nicht eingezahlte Beträge des gezeichneten Kapitals

5.

Geschäftsjahr

6.

Angabe der Aktionäre (Gesellschafter), die auf die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben oder ausüben können.

Abschnitt II

Angaben über den Immobilienfonds

1.

Bezeichnung des Fonds

2.

Zeitpunkt der Gründung des Fonds

3.

Angabe der Stelle, bei der die Fondsbestimmungen sowie die

nach dem ImmoInvFG vorgesehenen Berichte erhältlich sind

4.

Die steuerliche Behandlung des Anteilscheines

5.

Stichtag für den Rechnungsabschluss und Angabe der Häufigkeit

und Form der Ausschüttung

6.

Name des Bankprüfers

7.

Voraussetzungen, unter denen die Verwaltung des Fonds

gekündigt werden kann; Kündigungsfrist

8.

Angabe der Art und der Hauptmerkmale der Anteile, insbesondere:

-

Originalurkunden oder Zertifikate über diese Urkunden, Eintragung in einem Register oder auf einem Konto

-

Merkmale der Anteile: Namens- oder Inhaberpapiere, gegebenenfalls Angabe der Stückelung

-

Rechte der Anteilinhaber, insbesondere bei Kündigung

-

Je Immobilie: Anschaffungskosten, vermietbare Flächen, Errichtungsjahr, Summe der Kosten der durchgeführten Instandsetzungs-, Instandhaltungs-, Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten, Summe der Kosten geplanter Instandsetzungs-, Instandhaltungs-, Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten, Art der Betriebskostenverrechnung

-

Bücherliche Belastung und sonstige Belastungen, soweit sie für die Wertermittlung von wesentlicher Bedeutung sind, je Immobilie

-

Darstellung des Kaufpreises der angebotenen Veranlagung samt aller Nebenkosten

-

Art und Umfang der grundbücherlichen Sicherung der Veranlagung

-

Projektierte Rentabilität und Berechnungsmethode der Rentabilität

9.

Angabe der Börsen oder Märkte, an denen die Anteile amtlich notiert oder gehandelt werden

10.

Modalitäten und Bedingungen für die Ausgabe und den Verkauf der Anteile

11.

Modalitäten und Bedingungen der Rücknahme oder Auszahlung der Anteile und Voraussetzungen, unter denen diese ausgesetzt werden kann

12.

Beschreibung der Regeln für die Ermittlung und Verwendung der Erträge und Beschreibung der Ansprüche der Anteilinhaber auf Erträge

13.

Beschreibung der Anlageziele des Immobilienfonds, einschließlich der finanziellen Ziele (zum Beispiel Kapital- oder Ertragssteigerung), der Anlagepolitik (zum Beispiel Immobilienspezialisierung auf geographische Gebiete oder Wirtschaftsbereiche), etwaiger Beschränkungen bei dieser Anlagepolitik sowie der Angabe der Befugnisse der Kreditaufnahme, von denen bei der Verwaltung des Immobilienfonds Gebrauch gemacht werden kann

14.

Bewertungsgrundsätze

15.

Ermittlung der Verkaufs- oder Ausgabe- und der Auszahlungs- oder Rücknahmepreise der Anteile, insbesondere:

-

Methode und Häufigkeit der Berechnung dieser Preise

-

Angaben der mit dem Verkauf, der Ausgabe, der Rücknahme oder Auszahlung der Anteile verbundenen Kosten

-

Angaben von Art, Ort und Häufigkeit der Veröffentlichung dieser Preise

16.

Angaben über die Methode, die Höhe und die Berechnung der zu Lasten des Immobilienfonds gehenden Vergütungen für die Kapitalanlagegesellschaft für Immobilien, die Depotbank oder Dritte und der Unkostenerstattungen an die Kapitalanlagegesellschaft für Immobilien, die Depotbank oder Dritte durch den Immobilienfonds

17.

sofern Dienste externer Beratungsfirmen oder Anlageberater in Anspruch genommen werden und die Vergütungen hiefür zu Lasten des Immobilienfonds gehen, Angaben über:

-

den Namen der Firma oder des Beraters

-

Einzelheiten des Vertrages mit der Verwaltungsgesellschaft oder der Investmentgesellschaft, die für die Anteilinhaber von Interesse sind

-

andere Tätigkeiten von Bedeutung

Abschnitt III

Angaben über die Depotbank

1.

Firma, Rechtsform; Sitz und Ort der Hauptverwaltung, wenn dieser nicht mit dem Gesellschaftssitz zusammenfällt

2.

Angaben über den Vertrag der Depotbank mit der Kapitalanlagegesellschaft für Immobilien

3.

Haupttätigkeit der Depotbank

In Kraft seit 01.09.2003 bis 31.12.9999
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