§ 2 ImitatV

ImitatV - Mit Lebensmittel verwechselbare Produkte

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Mit dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz für sonstige mit Lebensmitteln verwechselbare Produkte, BGBl. Nr. 418/1994, außer Kraft. Mit dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz für sonstige mit Lebensmitteln verwechselbare Produkte, Bundesgesetzblatt Nr. 418 aus 1994,, außer Kraft.

In Kraft seit 27.09.2006 bis 31.12.9999
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