Investitionskostenverordnung (IKVO) Fundstelle

IKVO - Investitionskostenverordnung

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.04.2024

Verordnung der Bundesministerin für Justiz über den Ersatz der Investitionskosten der Betreiber für die Bereitstellung aller Einrichtungen, die zur Auskunft von Daten und zur Überwachung des Inhalts einer Telekommunikation erforderlich sind (Investitionskostenverordnung – IKVO)
StF: BGBl. II Nr. 320/2008

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 94 des Telekommunikationsgesetzes 2003 (TKG 2003), BGBl. I Nr. 70, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 133/2005, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie, dem Bundesminister für Finanzen, der Bundesministerin für Inneres und dem Bundesminister für Landesverteidigung verordnet:

In Kraft seit 01.10.2008 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Investitionskostenverordnung (IKVO) Fundstelle


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Investitionskostenverordnung (IKVO) Fundstelle selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Investitionskostenverordnung (IKVO) Fundstelle


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Investitionskostenverordnung (IKVO) Fundstelle


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Investitionskostenverordnung (IKVO) Fundstelle eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis IKVO Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 7 IKVO