Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026
Art. 14 IEG seit 01.01.1983 weggefallen.
In Kraft seit 02.01.1983 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu Art. 14 IEG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Art. 14 IEG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu Art. 14 IEG